Ludwig Bischof von Münster überweist mit Genehmigung seines Domkapitels, auf Bitte des Stifters Lambert von Hovele und dessen Gemahlin Demodis, dem Kapitel zu Beckum das Eigentum des Zehnten von dem Bischofe zu Lehen getragen und schenkt sein Recht an demselben zur Stiftung einer Präbende für einen seiner Söhne dem Kapitel zu Beckum. die Dominca post festum B. Jacobi apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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