Abt Peter von Bocholtz verpachtet an den erbaren Petter Cüster und Neysen, seine Hausfrau, ein Stück Artland, siben vierteill bleecks gelegen zu Oede, mitten im Artlande des Konvents am steinfonder graven, auf 18 Jahre. Die Pacht, welche Remigius nach einem vom Abt zu bestimmten Orte in Oedt gebracht werden muss, beträgt zwen malder und sieben viertteill roggen volmass Kempescher maissen. Alle versessene Pacht, Kosten und Schaden sind die Pächter verpflichtet zu ersetzen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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