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N. von Gottes Gnaden N. zu N. bestätigt, dass der zwischen Kurfürst Joachim zu Brandenburg und Büxßlaff (Bogislaw), Herzog zu Stettin, Pommern und wegen dieser Herzogtümer, sowie wegen des Anfalls von Mecklenburg, Wenden, Schwerin, Stargard und Rostock errichtete und erneuerte Vertrag dem Hause Brandenburg an ihren Privilegien und Gerechtsamen nichts schaden solle.

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Staatsarchiv Nürnberg
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