Valentin Luggberger ("Lugkperger") von Beckenweiler und Ehefrau Agata Frick ("Frigkin") bekennen, das Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und dem jüngsten Kind, das Valentin von seiner früheren Ehefrau Barbara Atzenhofer hat, auf Lebenszeit ein Gütlein in Beckenweiler verliehen hat, bestehend aus Haus, Gärtlein, 3 Jauchert Acker, 1 Mannmahd Wieswachs "in der Brantwiß", ein Holz "im Wygenbach", das an die Gremlich von Hasenweiler grenzt. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen, nichts entfremden und das auf dem Gütlein geschlagene Holz nicht veräußern. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 1 lb d sowie je 1/2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne, 30 Eier. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowei Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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