Jutta, die Witwe des Schultheißen zu Wülfershausen (Wlfricheshusen) Heinrich, bekennt: Sie hat sich mit dem Abt Friedrich [von Wipfeld] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg über die Lieferung rückständiger Abgaben von dem Hof in Wülfershausen, den sie vom Kloster auf Lebzeiten innehat, geeinigt. Sie setzt sich und ihren Sohn Heinrich als Selbstschuldner für diese Zinsrückstände ein und stellt dem Kloster für die fristgerechte Lieferung Bürgen. Das Kloster bewilligt dafür, dass sie bis zu ihrem Tod den Hof gemeinsam mit ihrem Sohn gegen festgelegte jährliche Abgaben bewirtschaften kann. Nach ihrem Tod fällt er an das Kloster zurück. Ihrem Sohn Heinrich überträgt das Kloster bis auf Widerruf das Schultheißenamt zu Wülfershausen. Die Hufner des Kloster können vor ihm Kaufverträge abschließen. Diese erlangen aber nur dann Rechtsgültigkeit, wenn sie vom Abt oder seinem bevollmächtigten Boten bestätigt werden. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen fällt die Hufe Heinrichs, die dieser in dem Dorf vom Kloster zu Erbrecht innehat und die er von Albert Hofeman gekauft hat, an das Kloster zurück. Zeugen: Der Pfarrer in Wülfershausen Albert, der Pfarrer in Veitshöchheim (Hocheim) Heinrich, Hartmut Malmeister, Konrad, Sohn des verstorbenen Eckehard, Heinrich Dirnther, Adam Ruze, Konrad, der Sohn des Schultheißen zu Wülfershausen, der Müller Konrad, der Diener des Abtes Siegfried und viele andere. Datum 1314 feria sexta post diem sanctum Pasche. Aussteller: Witwe des Schultheißen von Wülfershausen. Empfänger: Kloster St. Stephan