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Ludwig von Essendorf, Pfarrer zu Mietingen ("Müettingen"), entscheidet als Schiedsrichter in einem Streit zwischen dem Kl. Heggbach und der Gm. Mietingen wegen einer Mad bzw. einem Acker im Gewintz, daß das Kl. die Mad bebauen oder als Wiese liegen lassen könne, die von Mietingen jedoch ihren Trieb darüber und im Verkaufsfalle Vorkaufsrecht haben sollen. Außerdem werden Bestimmungen getroffen für den Fall, daß das Stück aufgeforstet wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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