Manegoldus, Bischof von Würzburg, bestätigt das Gerichtsurteil von XIII, 70 in derselben Form wie dort, nur erwähnt er hier, daß Graf Heinrich versprochen habe, sich seinem Urteil zu fügen. Zum Vollzug des Urteils befiehlt nun der Bischof dem Grafen, sein Versprechen innerhalb 14 Tagen einzulösen.