Anspruch auf die nachgelassenen Güter des Johann op den Berg und seiner Frau Sandara (Alexandra) von Eyll, besonders auf Haus Eyll (Eill). Sandara hatte ihrem Sohn Heinrich Haus Horl vermacht, der seine Schwestern Catharina, Stephanie und Elisabeth abfinden sollte. Nach dem Tode Heinrichs erhob Elisabeth die Jüngere, seine Tochter, Ansprüche auf ein Viertel des Erbes gegen ihre Tanten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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