Anspruch auf die nachgelassenen Güter des Johann op den Berg und seiner Frau Sandara (Alexandra) von Eyll, besonders auf Haus Eyll (Eill). Sandara hatte ihrem Sohn Heinrich Haus Horl vermacht, der seine Schwestern Catharina, Stephanie und Elisabeth abfinden sollte. Nach dem Tode Heinrichs erhob Elisabeth die Jüngere, seine Tochter, Ansprüche auf ein Viertel des Erbes gegen ihre Tanten.
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Anspruch auf die nachgelassenen Güter des Johann op den Berg und seiner Frau Sandara (Alexandra) von Eyll, besonders auf Haus Eyll (Eill). Sandara hatte ihrem Sohn Heinrich Haus Horl vermacht, der seine Schwestern Catharina, Stephanie und Elisabeth abfinden sollte. Nach dem Tode Heinrichs erhob Elisabeth die Jüngere, seine Tochter, Ansprüche auf ein Viertel des Erbes gegen ihre Tanten.
AA 0627, 1525 - E 255/1003
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1565 - 1572 (1559 - 1572)
Enthaeltvermerke: Kläger: Otto von Eldern (= von Eller) für seine Frau Elisabeth geb. op den Berg (die Jüngere) und die Vormünder ihrer Kinder Beklagter: Goswin von Raesfeld für seine Frau Elisabeth op den Berg (die Ältere), Catharina op den Berg, Witwe des Johann von Raesfeld, und Stephanie op den Berg, Witwe des Adolf Steinhaus Prokuratoren (Kl.): Lic. Eobaldus Sylvius 1565 Prokuratoren (Bekl.): Dr. David Capito [1562] 1565 - Dr. Melchior Schwartzenberger 1565 - Dr. Rebenstock 1565 - Lic. Philipp Seiblin 1565 - Lic. Diethart (Martin Reichardt?) [1559] 1565 - Dr. Kilian Reinhardt 1564 Prozeßart: Zitationsprozeß Instanzen: RKG 1565 - 1572 (1559 - 1572) Beweismittel: Aufstellung der umstrittenen Güter, sehr detailliert (Q 10). Beschreibung: 1,5 cm, 40 Bl., lose; Q 1 - 11, Q 9 fehlt, 1 Beilage 1572. Vgl. Max von Spiessen, Das Geschlecht von Raesfeld, in: Vestische Zeitschrift 20 (1910)S. 14.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:29 MESZ