Konrad Metzger von Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] hatte sich vertraglich mit Abt Ulrich [von Liechtenstein] und dem Konvent des Benediktinerklosters Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] sowie Elisabeth vom Stein zu Pfaffenhofen und ihren Untertanen wegen einer Selde und Hofstatt in Diepertshofen ("Diepretzhofen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] geeinigt, dann aber diesen Vertrag gebrochen. Er war deswegen in die Gefangenschaft der Stadt Ulm geraten, daraus aber von Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt aus Gnaden lebendig entlassen worden. Er verpflichtet sich daher, künftig ein Freund der Stadt Ulm, des Klosters Elchingen sowie der Elisabeth vom Stein und ihrer Untertanen zu sein und sich wegen der Angelegenheit nicht an ihnen zu rächen. Auch wird er deswegen vor keinerlei geistlichen oder weltlichen Gerichten Prozesse gegen sie anstrengen. Weder er noch seine Erben werden auf die strittige Selde und Hofstatt künftig irgendwelche Ansprüche erheben. Sollte er einmal Grund zur Klage gegen das Kloster Elchingen oder Elisabeth vom Stein und ihre Untertanen haben, wird er diese auf dem Rechtsweg vor den Richtern in Ulm vorbringen und deren Urteilspruch akzeptieren. Er verpflichtet sich außerdem, für den Rest seines Lebens einen Umkreis von 20 Meilen um die Stadt Ulm zu meiden und sich nicht darin aufzuhalten. Sollte er trotzdem in diesem Bereich aufgegriffen werden, dann gilt er dort als vogelfrei und rechtlos. Er gelobt mit einem feierlichen Eid, diese Verpflichtungen getreulich zu erfüllen und stellt dafür Bürgen. Sofern er sich dagegen vergeht, trifft seine Bürgen dieselbe Strafe, die auch ihm in diesem Fall droht.