Vor Wyllem von Eckmarsshoven, Richter zu Castorppe, bekennt Evert Muss, des Gerichts geschworener Bote, daß er von Wessel von Overencastorppe vor ca. 14 Tagen an Wenemar von Hamme gesandt worden sei, um ihn an die 31 oberländischen, rheinischen Goldgulden zu mahnen, die sein verstorbener Vater dem Gossen Stalknecht ter Hornenborch schuldete; Wenemar habe nun geantwortet, er habe kein Gut, das seinem Vater anstünde. Gerichtsleute: Sybbe Richter, Diderich Stro... Jede, geschworener Frohne.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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