Stadtgebiet; Eingliederung
Vollständigen Titel anzeigen
A 200/4307
A 200 Hauptaktei
A 200 Hauptaktei >> Allgemeine Verwaltung >> Verfassung. Staatsaufbau und Organe >> Stadt Tübingen und ihre Verfassung
1958-1983
Enthält u.a.:
- Mitteilung des Städteverbands Nr. 258/58 Endschaftsklausel in Eingemeindungsverträgen
- Mitteilung des Städteverbands Baden-Württemberg vom September 1969 Nr. 179/1969 Eingemeindung
- Schr. an den kommunalen Versorgungsverband vom 04.08.1971 betr. Eingliederung von 7 Gemeinden in die Universitätsstadt Tübingen
- Schr. des Hauptamts vom 24.06.1975 betr. Zuständigkeit des Werksausschusses bzw. des Ortschaftsrats
- Beschluß in der Verwaltungsrechtssache der ehemaligen Gemeinde Titisee gegen die Stadt Titisee-Neustadt vom 29.03.1979
- Auszug aus dem Protokoll des Verwaltungsausschusses vom 18.01.1980; Bericht über den Stand der Abwicklung der Eingliederungsverträge
- Schr. an den Kreisverband Tübingen des Gemeindetags Baden-Württemberg vom 05.11.1982 betr. Ortsvorsteher-Vereinigung
- Schr. an das Bürgermeisteramt Lörrach vom 14.03.1983; Ortsvorsteher als Ehrenbeamte oder als Gemeindebeamte
- Mitteilung des Städteverbands Nr. 258/58 Endschaftsklausel in Eingemeindungsverträgen
- Mitteilung des Städteverbands Baden-Württemberg vom September 1969 Nr. 179/1969 Eingemeindung
- Schr. an den kommunalen Versorgungsverband vom 04.08.1971 betr. Eingliederung von 7 Gemeinden in die Universitätsstadt Tübingen
- Schr. des Hauptamts vom 24.06.1975 betr. Zuständigkeit des Werksausschusses bzw. des Ortschaftsrats
- Beschluß in der Verwaltungsrechtssache der ehemaligen Gemeinde Titisee gegen die Stadt Titisee-Neustadt vom 29.03.1979
- Auszug aus dem Protokoll des Verwaltungsausschusses vom 18.01.1980; Bericht über den Stand der Abwicklung der Eingliederungsverträge
- Schr. an den Kreisverband Tübingen des Gemeindetags Baden-Württemberg vom 05.11.1982 betr. Ortsvorsteher-Vereinigung
- Schr. an das Bürgermeisteramt Lörrach vom 14.03.1983; Ortsvorsteher als Ehrenbeamte oder als Gemeindebeamte
1 Faszikel
Sachakte
Eingemeindungen 1971
Eingemeindungsverträge
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:34 MESZ