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Enthält: Bd 1
Enthält: H. 1: Antrag Renner, KPD: Amnestie für Vergehen gegen den Abtreibungsparagraphen und dessen Beseitigung im neuen Strafgesetzbuch.- H. 2: Antrag Mack, Volksrechtpartei: Mittel für die Selbständigmachung älterer erwerbsloser Angestellter.- H. 3: Antrag Winkler, DVP: Behebung der Not der älteren Angestellten.- H. 4: Antrag Kaiser, Wirtschaftspartei: Neuregelung der Anliegerleistungen bei Straßenbauten und Flußregulierungen.- H. 5: Antrag Renner, KPD: Aufhebung des Stadionbenutzungsverbots der Stadt Aue gegenüber der Fußballabteilung "Sportluft".- H. 6: Antrag Renner, KPD: Entlassung des Polizeipräsidenten Schwamkrug und Bestrafung der beteiligten Polizisten beim Zusammenstoß zwischen Polizei und Arbeitersportlern in Chemnitz anläßlich des Ausmarsches zum Bundesturnfest in Nürnberg am 17. Juli 1929.- H. 7: Antrag Renner, KPD: Aufhebung des Demonstrationsverbots für Chemnitz und den Amtsgerichtsbezirk Burgstädt.- H. 8: Antrag Renner, KPD: Haftentlassung und Entschädigung der Arbeiterdemonstranten bei den Massenentlassungen 1930.- H. 9: Antrag Renner, KPD: Untersuchung des Polizeiterrors anläßlich der Arbeiterdemonstrationen nach den Massenentlassungen 1930.- H. 10: Antrag Dr. Blüher, DVP: Ermächtigung der Regierung zur Vorverausgabung von Etatmitteln für Bauten.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.