Die kurfürstlichen Anwälte und Räte der Regierung zu Landshut entscheiden im Streit zwischen Stephan Hennsberger zu Niederlindhart und dem Kloster Mallersdorf um zwei Äcker im Schilling und im Igeltal (Iglstall) westlich von Mallersdorf und um eine Wiese im Espann, die aus dem zum Kloster gehörenden Hössl-Gut zu Mallersdorf herausgelöst und durch den Administrator unberechtigterweise wieder zusammengelegt wurden, dass dem Kläger das Erbrecht, das sein Vater Sebastian Hennsberger am 4. Mai 1578 an den abgetrennten Gundstücken gekauft hat, und die Nutznießung weiterhin verbleiben sollen. S: das kurfürstliche Regiment