Gf. Georg zu Helfenstein - Frh. von Gundelfingen, der gegen den Erbtruchsessen Frh. Wilhelm d.A. von Waldburg vor dem Reichskammergericht in einer die hohe Obrigkeit zu Neufra anbelangenden Sache ein Urteil erlangt hatte, wonach ihm der Truchseß den Schub und die Kleider eines getöteten Knechtes herausgeben mußte, bestätigt diesem den Empfang der gen. Gegenstände

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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