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Christoph von Maßmünster vergleicht sich mit Roch Merz zu Staffelfelden dahin, daß dieser zu den 50 Gulden, die er in Innsbruck für Christoph von Maßmünster ausgelegt hat, noch 350 Gulden bar bezahlen soll und daß dafür Roch Merzens Verschreibung über 100 Gulden von dem Kaufpreis von 3000 Gulden für Staffelfelden ungültig sein solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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