Rechtsstreit zwischen der Witwe von Büring als Vormünderin der von Ebersteinischen Kinder sowie der Frau von Aussem, geborene von Eberstein, einerseits und Mauders Erben und Notar Dietrich sowie den Landesherrschaften als Intervenienten andererseits beim Reichskammergericht wegen Verletzung der gerichtlichen Zuständigkeit in erster Instanz