Dr. decr. Johannes Keller, Offizial in Konstanz, entscheidet in Streit zwischen Abt und Konvent zu Weingarten einerseits, Elis oder Elsine, Witwe, sowie Heinrich und Johannes, Söhne des +Ulrich Winmar, über Leibeigenschaft und Sterbfallabgaben. Auf Bitte der Witwe, die gegen das Urteil an den Papst appelliert, werden die vorliegenden Akten ausgefertigt. Mit Beurkundungsvermerk des Notars Johannes Binder von Schaffhausen, geschworener Notar der Konstanzer Kurie.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view