Anwendung des in der Verordnung vom 6. April 1848 garantierten freien Versammlungs- und Vereinigungsrechtes auf Studierende. Bildung von Studentenschaften sowie Regelung der Benutzung von akademischen Räumlichkeiten für Zusammenkünfte und Versammlungen der Studentenschaften
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I. HA Rep. 76, Va Sekt. 1 Tit. XII Nr. 19
I. HA Rep. 76 Kultusministerium
Kultusministerium >> 05 Universitäten >> 05.01 Allgemeines >> 05.01.12 Angelegenheiten der Studierenden, Disziplin, Vereinigungen
1848 - 1850, 1864-1866
Enthält u. a.:
- Besetzung von Lehrstühlen in der Philosophischen Fakultät der Universität Breslau mit D. D. Ruge und Ludwig Feuerbach (Eingabe der Studentenschaft der Universität Breslau vom 22. August 1848)
- Errichtung eines Lehrstuhls für Sozialismus an der Universität Breslau (Eingabe der Studentenschaft der Universität Breslau vom 22. August 1848)
- Erteilung des Consilium Abeundi gegen den stud. phil. Bernhard Endrulat wegen Widersetzlichkeit gegen Senatsbeschlüsse, 1848
- Exklusion des stud. iur. Felix von Stein-Kochberg von der Universität Berlin wegen Disziplinarvergehen, 1848
- Verordnung über einige Grundlagen der künftigen Preußischen Verfassung vom 6. April 1848. Berlin 1848 (Druck)
- Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit vom 24. September 1848. Berlin 1848 (Druck)
- Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850. Berlin 1850 (Druck)
- Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Verssammlungs- und Vereinigungsrechtes vom 11. März 1850. Berlin 1850 (Druck)
- Regelung der Benutzung von akademischen Räumlichkeiten der Universität Königsberg für Zusammenkünfte und Versammlungen der dortigen Studentenschaft, 1864.
- Besetzung von Lehrstühlen in der Philosophischen Fakultät der Universität Breslau mit D. D. Ruge und Ludwig Feuerbach (Eingabe der Studentenschaft der Universität Breslau vom 22. August 1848)
- Errichtung eines Lehrstuhls für Sozialismus an der Universität Breslau (Eingabe der Studentenschaft der Universität Breslau vom 22. August 1848)
- Erteilung des Consilium Abeundi gegen den stud. phil. Bernhard Endrulat wegen Widersetzlichkeit gegen Senatsbeschlüsse, 1848
- Exklusion des stud. iur. Felix von Stein-Kochberg von der Universität Berlin wegen Disziplinarvergehen, 1848
- Verordnung über einige Grundlagen der künftigen Preußischen Verfassung vom 6. April 1848. Berlin 1848 (Druck)
- Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit vom 24. September 1848. Berlin 1848 (Druck)
- Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850. Berlin 1850 (Druck)
- Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Verssammlungs- und Vereinigungsrechtes vom 11. März 1850. Berlin 1850 (Druck)
- Regelung der Benutzung von akademischen Räumlichkeiten der Universität Königsberg für Zusammenkünfte und Versammlungen der dortigen Studentenschaft, 1864.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:35 MESZ
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