Leonhard Amman, Pfleger von Alteglofsheim, bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf dem Holz des Klosters, genannt der Tünperg, bei Dünzling zwischen des Peffenhauser von Luckenpaint (Uckenpewnt) und Ammans Hölzern Erbrecht verliehen hat. Er und seine Erben sollen das Holz persönlich nutzen und davon Grundzins entrichten; auch soll das Holz nicht zu Wiesen und Äckern gerodet werden. S=A