Bei dem am 14. November erlassenen Verbot zur Fruchtausfuhr wird beharrt und angeordnet, die Vorratsfrüchte bei den Kommunen sorgfältig einzuziehen und fleißig zu asservieren, auch gegen alle benachbarten Stände, welche die Fruchtausfuhr gegen Württemberg gesperrt haben, das Gleiche zu beobachten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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