Vergleich zwischen dem Kapitel zu Vilich und dem Vikar des Magdalenenaltars in der dortigen Kirche wegen einer von diesem und dessen Nachfolgern aus dem Vikarenhaus zu Mölendorf ? an die Präsenz zu entrichtende Jahrrente von vier Ohm Wein und vier Malter Weizen. Bonner Offizialinstrument vom 8. Junii. Angeführt darin Urkunden von 1343 April 3 und 1371 Juli 22. Siegel ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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