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Ludolf Kanne, Ältester der Kanne, belehnt namens aller seiner Verwandten Kanne von Lügde den Johans Seylern, Sohn des verstorbenen pyrmontischen Kanzlers Johannes Seylers, mitgenannten Ländereien vor Lügde, die vormals Ernst Geunter genannt Niemann und dessen Vorfahren von den Kanne zu Lehen hatten.
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Ludolf Kanne, Ältester der Kanne, belehnt namens aller seiner Verwandten Kanne von Lügde den Johans Seylern, Sohn des verstorbenen pyrmontischen Kanzlers Johannes Seylers, mitgenannten Ländereien vor Lügde, die vormals Ernst Geunter genannt Niemann und dessen Vorfahren von den Kanne zu Lehen hatten.
Darin: Ich Ludolff Kanne, alß der Elteste Kanne, bezeuge vor mich Meine Liebenn Brüdere vnnd gefeternn, alle die Kannen vonn Lügde geheißenn, vnnd vnser alle rechtenn Erbenn, mit diesem versiegeltem Brieffe, offentlich bekennende,daß Ich habe belehnet, vnnd jegenwertig belehne, Inn Krafft dieses Brieffes, mit hande, vnnd mit munde, Nachweijse vnd gewohnheit dieses Landes, So Lehenßrecht ist, denn Acht yarnn, vnnd furnehmen Johanßenn seijlernn, weijlantseligenn Johannes des pirmundischen Canzlers Sohne, zu behueff seiner, vnnd seines Bruders harmen, vnnd Ihrerr beidenn rechten Mannleibs Erbenn. Nemytlich mit etzlicher Lendereej,vor Lügder gelegenn, mit dritte halbenn Mor Inn denn Bei wendenn, Eine morgenn bej denn Wellen wegenn, vnnd Einn Schoffelstück bouenn denn Wirkenndornn, ahm dem Obernnwege, So alles Im vorrucktenn Iharem, weijlande Ernnst Geunter des genande Nieman, vnnd seine vor Elternn,vonn denn Kannenn, zu Lehne gehabtt, Hernach aber obgedachter Canzler, vonn denn Kannenn Zu Lehne getragenn Mitt allem Ihrem begreiff, vnnd Zubehorungen, vnnd Ich Ludolff Kanne, mit meijnenn mitbeschriebenn, soll vnnd will dem vorgedachtenn Johanßen Seiler vnnd seinenn mit beschriebenn Man leibs Erbenn, des vorbeschriebenn Landes, mit seinem volligenn begreiff, rechte follenkomene warschafft thun, Soofft vnnd vihl Ihnne deß noch vnnd behueff seinn wirt, vnnd sie daß vonn mich, Oder meinenn mitbeschrieben heischen ode rheißchenn Laßenn vnnd Ich vor bemeler Kanne,mit meinenn mit benantenn,habe deßvonnIhme ,gewohnliche Loffte, vnnd Eijde genohmenn,Inn vekunde der warheit,habe Ich Ludolff, vor mich,vnnd meine Brudere,vnnd gefetternn,auch vnser aller echtenn Erbenn,Meinn Ingesiegelt, ahnn diesenn Brieff wissentlichenn vnnd festiglichenn, Thun hangenn der gegebenn Ist, Im Jhar Christi vnnßers Herrenn vnnd Heilandes gebort funffzehenhundert Siebenzighvnndnehun Monthages in denn heiligenn Oisternn
Enthält: funffzehenhundert Siebenzighvnndnehun Monthages in denn heiligenn Oisternn
hochdeutsch
Archivale
Rückvermerke: Der Kannen Lehenbrieff - sub dato, 1579 Ostern - Adiunctum sub N. 76
Zeugen: "bezeuge vor mich Meine Liebenn Brüdere vnnd gefeternn, alle die Kannen vonn Lügde geheißenn, vnnd vnser alle rechtenn Erbenn"
Sortierdatum: 1579-04-20
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.