Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster erteilt nach eingereichter Supplik des Johann Wilhelm von Medevortt, dass dessen verstorbener Vater das Gut zu Heilden bzw. Heilmanns Erbe im Kirchspiel Havixbeck als Lehen innehatte und er das besagte Lehen nunmehr dem Johann Bevern von Twickelo, Drost zu Bevergern, überlassen wolle, seinen Konsens und belehnt Johann Bevern von Twickelo mit besagten Heilmanns Erbe. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten Friedrich Rokelose, Prokurator am Offizialatsgericht zu Münster, ausgehändigt. Zeugen: Lic. Heinrich Modersohn und Lic. Bernhard Brümmer. Siegelankündigung des Ausstellers und Unterschrift des Henrich Wettendorf

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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