Verschiedene Zinsleute und Untertanen der Benediktinerabtei Kempten sind mit Fürstabt Johann [von Riedheim] und dem Konvent der Abtei in Streit geraten. Es handelt sich dabei in der Pfarrei Haldenwang [Lkr. Oberallgäu] um Diepold Wagegg, N. Stächelin und Wilhelm Fläschütz, in der Stiftspfarrei St. Lorenz in Kempten um Heinrich Kayser zum Kolers, in der Pfarrei Durach [Lkr. Oberallgäu] um Konrad Wanckenmüller, in der Pfarrei Reicholzried ("Richoltzried") [Gde. Dietmannsried/Lkr. Oberallgäu] um den Metzger Jodok ("Jos") Schön, Georg Prestel und Konrad Endras, in der Pfarrei Dietmannsried [Lkr. Oberallgäu] um Heinrich Wagenbihel und Heinrich Wagenbihel, in der Pfarrei Wiggensbach [Lkr. Oberallgäu] um Jakob ("Jäck") Schmid, in der Pfarrei Betzigau ("Betzengöw") [Lkr. Oberallgäu] um den Schuhmacher Johann Feinberg, in der Pfarrei Lauben ("Loub") [Lkr. Oberallgäu] um Michael und Erhart Maier, in der Pfarrei Propstried [Gde. Dietmannsried/Lkr. Oberallgäu] um Johann Wagner und Christian Unger und in der Pfarrei Altusried [Lkr. Oberallgäu] um Johann Holdenried sowie weitere namentlich nicht genannte Untertanen der Fürstabtei. Beide Parteien haben sich nun darauf verständigt, diesen Streit durch ein Schiedsgericht des Schwäbischen Bundes unter dem Vorsitz seiner obersten Hauptleute, des Grafen Ulrich von Montfort [Ruine bei Weiler Kanton Vorarlberg/Österreich] und des Ulmer Altbürgermeisters Wilhelm Besserer, beilegen zu lassen. Die Hauptleute haben dazu einen Rechtstag für den 25. Januar ("auff sant Paulus seiner bekerung") nach Ulm einberufen. Die erwähnten Zinsleute und Untertanen des Klosters bestellen nun für diesen Rechtstag Diepold Wagegg zu ihrem Vertreter und erteilen ihm alle dazu notwendigen Vollmachten.