Mainz, 1613.10.27. (Richter Hettisch). Martin Schonleben quittiert den Vormündern der Kinder Endres Fischers die Zahlung von 31 1/2 fl. für abgekauften Hausrat (25 fl. einem Straßburger, 5 fl. Zins vom Jahre 1609 St. Agnes, 1 fl. 2 B. Schatzung, 2 fl. 22 Albus im selbst bezahlt).

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