Brun Elvers unde Geverdt Nutzehorene, Ratmänner der Stadt Oldenburg, beurkunden, dass Harmen Dume und seine Frau Wubbeke, "borger und borgersche", verkauft haben "oren hofft by der Harnemolen twuschen Hynrick Hillighenmaler unde Gerde Tekemborch" für drei Gulden, der Gulden zu 36 Stüver (also = 2 Mark), "deme werdigen hyllighen Licham thor lucht" zu Händen der Vorsteher (vorstendere offte procuratores). Es ist aber nur eine andere Form des Rentenverkaufs. Die jährlich zu zahlende Rente beträgt 1/2 Mark, die Mark zu neun Stübern (to negen stuveren to reken). Wiederkauf natürlich vorbehalten, hier Lösung (lozynghe) genannt. Datierung: Na Christi unszes heren gebort dusent viffhundertt und XXIII = 1523 ohne Datum

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Niedersächsisches Landesarchiv
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