Gubberath.: Nachdem der investitus Franz Ernst Graf von Salm-Reifferscheid mit Bewilligung seiner beiden Brüder Alexander und Wilhelm Grafen von Salm dieses Lehn cum consensu domini directi dem Otto Reichsgrafen von Schwerin erblich abgetreten und überlassen, fort ad manus clementissimas domini directi refutiert, ist jetztgemeldter Graf von Schwerin damit zu einem neuen Lehn für sich und seine ehelichen Leibserben und Deszendenten belehnt worden. Original. Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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