Burchard gen. von Neunheilingen (Nunhelingen) übereignet dem Kloster Volkenroda eine halbe Hufe in Windischenheilingen (Windischinhelingen), die zu seinem und seiner Kinder Eigentum gehört. Diese Hufe hatte Eckehard gen. von Windischenheilingen von Burchard von Attinhelingen für 5 1/2 Mark erworben und dem Abt und dem Konvent unter der Bedingung übertragen, dass er sie zu Erbrecht gegen einen Jahreszins von 1 Schilling besitzen solle. Hierzu geben Beatrix, Gemahlin des Ausstellers, und dessen Kinder Hermann, Burchard, Konrad und Mechthild ihre Zustimmung.