"Teuffringen, Schönaich und Holtzgerlingen 1700 et 1701."
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/14 Bd. 45
H 6 D 4 Nr. 35
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/14 Geistliche Lagerbücher: GV Böblingen
Geistliche Lagerbücher: GV Böblingen >> 1. Bände
1700/1701
Enthält (vgl. Bd. 37):
Erbliche Lehen - Zehntgerechtsame - zelgiche Fruchtbeiträge - Pfarrlehenschaft - Schul- und Meßnereidienstlehenschaft - großer Fruchtzehnt - Weinzehnt - Heuzehnt - ewig unablösige Hellerzinse - kleiner Zehnt - eigene Güter - Pfarrbeholzung - Pfarrcorpus - Mühlzinse - ewig unablösige Hühner - ewig unablösige Landachtfrüchte nach der Zelg - ewig unablösiges Öl und Wachs
Urkundenabschriften (vgl. Bd. 37):
U 4: 1431 März 16, Bl. 8 ff.
U 15: 1471 November 15, Bl. 14v ff.
U 16: 1472 März 3, Bl. 18 ff.
U 18: 1484 März 11, Bl. 407 ff.
U 25: 1576 September 25, Bl. 495 ff.
Notizen (vgl. Bd. 37):
N 1: Verweis auf das Lagerbuch von 1567/1568, Bl. 26, 29, 35, 187, 252v.
N 2: Vermerk über die Größe einer Wiese, Bl. 33.
N 3: Vermerk über die Größe eines Ackers:, Bl. 58v, 117, 162v.
N 4: Vermerk über die Lage eines Ackers, Bl. 155v, 442v, 443v.
N 5: Vermerk über Kulturveränderung, Bl. 158v, 478.
N 6: Vermerk über die Zugehörigkeit eines Ackers, Bl. 175.
N 7: Vermerk über jährlicher Zins statt Heuzehnten, Bl. 239v.
N 8: Vermerk über Wieswässerung, Bl. 255v.
N 9: Vermerk über Zinsübertragung, Bl. 268, 269.
N 10: Vermerk über Zugehörigkeit eines Gartens, Bl. 434.
N 11: Vermerk über die Zehntzugehörigkeit aus einem Acker, Bl. 472, 472v.
N 12: Vermerk über Steuerfreiheit von Gütern, Bl. 481.
N 13: Vermerk über Zins aus einem Haus, Bl. 518v, 520, 525, 535v, 537v, 558v.
N 14: Vermerk über Hühnergült aus einer Scheuer, Bl. 522.
N 15: Vermerk über Zins aus einem Acker, Bl. 606v, 640v, 692v, 731v, 735, 736, 737.
N 16: Vermerk über einen unbebauten Acker, Bl. 717v, 756v.
N 17: Vermerk über einen Ackerverkauf, Bl. 747, 752, 768v.
Reskripte (vgl. Bd. 37):
R 1: Jährlicher Hellerzins für den Heuzehnten 1701, Bl. 197.
R 2: Ackerverkauf 1663, Bl. 330v.
R 3 Unterpfand für Zins 1591, Bl. 569v.
Erbliche Lehen - Zehntgerechtsame - zelgiche Fruchtbeiträge - Pfarrlehenschaft - Schul- und Meßnereidienstlehenschaft - großer Fruchtzehnt - Weinzehnt - Heuzehnt - ewig unablösige Hellerzinse - kleiner Zehnt - eigene Güter - Pfarrbeholzung - Pfarrcorpus - Mühlzinse - ewig unablösige Hühner - ewig unablösige Landachtfrüchte nach der Zelg - ewig unablösiges Öl und Wachs
Urkundenabschriften (vgl. Bd. 37):
U 4: 1431 März 16, Bl. 8 ff.
U 15: 1471 November 15, Bl. 14v ff.
U 16: 1472 März 3, Bl. 18 ff.
U 18: 1484 März 11, Bl. 407 ff.
U 25: 1576 September 25, Bl. 495 ff.
Notizen (vgl. Bd. 37):
N 1: Verweis auf das Lagerbuch von 1567/1568, Bl. 26, 29, 35, 187, 252v.
N 2: Vermerk über die Größe einer Wiese, Bl. 33.
N 3: Vermerk über die Größe eines Ackers:, Bl. 58v, 117, 162v.
N 4: Vermerk über die Lage eines Ackers, Bl. 155v, 442v, 443v.
N 5: Vermerk über Kulturveränderung, Bl. 158v, 478.
N 6: Vermerk über die Zugehörigkeit eines Ackers, Bl. 175.
N 7: Vermerk über jährlicher Zins statt Heuzehnten, Bl. 239v.
N 8: Vermerk über Wieswässerung, Bl. 255v.
N 9: Vermerk über Zinsübertragung, Bl. 268, 269.
N 10: Vermerk über Zugehörigkeit eines Gartens, Bl. 434.
N 11: Vermerk über die Zehntzugehörigkeit aus einem Acker, Bl. 472, 472v.
N 12: Vermerk über Steuerfreiheit von Gütern, Bl. 481.
N 13: Vermerk über Zins aus einem Haus, Bl. 518v, 520, 525, 535v, 537v, 558v.
N 14: Vermerk über Hühnergült aus einer Scheuer, Bl. 522.
N 15: Vermerk über Zins aus einem Acker, Bl. 606v, 640v, 692v, 731v, 735, 736, 737.
N 16: Vermerk über einen unbebauten Acker, Bl. 717v, 756v.
N 17: Vermerk über einen Ackerverkauf, Bl. 747, 752, 768v.
Reskripte (vgl. Bd. 37):
R 1: Jährlicher Hellerzins für den Heuzehnten 1701, Bl. 197.
R 2: Ackerverkauf 1663, Bl. 330v.
R 3 Unterpfand für Zins 1591, Bl. 569v.
813 Blatt
Folio (Höhe x Breite)
Amtsbücher, Register und Grundbücher
Genetische Stufe: Abschrift
Schreiber/Renovator/Rechner: Friedrich Grammlich
Einband: geprägter Ledereinband über Holzdeckeln, 2 Metallschließen abgegangen
Anmerkungen: Abschrift, beglaubigt 1709, Bl. 813 (Siegel des Kirchenratsregistrators Johann Christoph Eisenkrämer herausgeschnitten)
Schreiber/Renovator/Rechner: Friedrich Grammlich
Einband: geprägter Ledereinband über Holzdeckeln, 2 Metallschließen abgegangen
Anmerkungen: Abschrift, beglaubigt 1709, Bl. 813 (Siegel des Kirchenratsregistrators Johann Christoph Eisenkrämer herausgeschnitten)
Deufringen : Aidlingen BB
Holzgerlingen BB
Schönaich BB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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