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Landgraf Philipp von Hessen gestattet Hans Schaffnitt genannt Koch, seinem Amtmann zu Eppstein, dass er die laut inserierter Urkunde im Jahre 1449 von Gottfried von Eppstein an Johann Güldenschaff Dechant zu St. Stephan in Mainz für 600 Gulden auf Wiederkauf verkaufte Rente von 60 Malter Korn auf seine Güter und Gefälle zu Wallau für 600 Gulden an sich bringen darf, behält sich jedoch den Wiederkauf vor.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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