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Wilhelm [III.], Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen und
Markgraf von Meißen, schließt mit Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda,
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gebenn zu Gotha uff Fritag Jacobi apostoli anno Domini millesimo quadringentesimo sesxagesimo sexto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wilhelm [III.], Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, schließt mit Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, ein wechselseitiges Bündnis auf drei Jahre. Sie versprechen sich Hilfe im Angriffsfall. Wird Herzog Wilhelm angegriffen, soll der Abt mit 30 oder 40 Berittenen (pferden) zur Hilfe kommen. Der Abt ist nicht zur Hilfe gegen seine Lehnsleute verpflichtet. Stellt der Abt dem Herzog Berittene, hat der Herzog diese zu verpflegen. Kommt der Herzog dem Abt zur Hilfe, muss der Abt die Kosten tragen. Die Burgen des Abtes werden zu Offenhäusern des Herzogs. Dies gilt nicht für den Einsatz gegen Verwandte des Abtes und gegen seine Lehnsleute. Fehden werden nicht im Alleingang beendet, es sei denn, alle Verluste können rückgängig gemacht werden. Der Abt soll den Untertanen des Herzogs, die die Frankfurter Messe besuchen, freies Geleit gewähren. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Gotha. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Wilhelm [III.], Herzog von Sachsen]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.