Reichskammergerichtsprozess des Martin Hägelin zu Mainkling gegen Schenk Johann zu Limpurg, Beklagter, wegen Schädigung und böswilliger Rechtsverletzung (actio iniuriarum): Beklagter hatte den Kläger, obwohl hällischer Untertan, zur Huldigung genötigt, verhaftet und zweimal zur Aufgabe erworbener liegender Güter genötigt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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