Zwischen dem Kloster in Krefeld und Katharina Hellenbroick wird ein Vertrag über die Mitgift, welche ihre Tochter erster Ehe Agnes Hellenbroich, dem Kloster zubringen soll, abgeschlossen, nach welchem diese bestehen soll aus: 1) der Erbschaft ihrer Großmutter bei Kuitzhoff im Lande von Kempen, 2) 4 Morgen Pasch im Lande von Krefeld hinter Hagerhof, 3) 1 Malter Roggen Erbrente aus Velderhof zu Fischelen, 4) 32 Weißpfennige aus einem Hause zu Mörs, 5) 1 1/2 Morgen Land zwischen der Stadt und Noldinghof, 6) 2 Morgen Leibgewinnsland hinter Hauserholz, 7) 1 Morgen Leibgewinnsland an der Simonsburg bei Hagerhof, 8) ihren Anteil an 8 Erbgulden, 9) 4 Morgen Land beim Hagelkreuz und Hauserweg, 10) 6 Morgen Pasch hinter Staelshof und 2 1/2 Morgen an "Unser Frauenweg" und 11) dem Hausrate der Großmutter.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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