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Hans von Wippfeld und sein Sohn, Jörg von Wippfeld, bekennen und halten sämtliche Regelungen und (getane) Geschäfte, den Hof und das Gut zum Herrschaftssitz Hartershofen gehörig, mit Jörg Sengling, Bürger zu Rothenburg ob der Tauber, und Firedrich Rilig, betreffend, fest.

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Stadtarchiv Nürnberg
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