Das Gericht zu Eckartsweier bestätigt, dass Jakob Jung zu Hesselhurst benannte Güter daselbst nebst Haus und Hof um 100 fl. von Hans und Maria Löhel gekauft und gegen Vorstreckung der Kaufsumme dem Heiligenfonds zu Eckartsweier verpfändet hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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