1339, April 13 b) Das Kloster Zeven setzt fest, daß seine Güter zu Horst bei Stade niemals Jemanden weder auf Lebzeit noch für immer verkauft oder verpfändet werden sollen Ausf., Perg.; das Siegel des Propstes ab, das des Konvents beschädigt anhängend Regest: Von Hodenberg, Zevener UB Nr. 45