Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Geldstrafe
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(1) 0872
Wismar F 86 (W F 3 n. 86)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
27.01.1729-05.10.1729
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Gustav Adolph Curtius oder Kurtz, Referendar zu Stralsund
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P)
Fallbeschreibung: Bekl. ist vom Tribunal zu 15 Rtlr Strafe in zwei Fällen vor dem Tribunal verurteilt worden, hat dieses Geld aber noch nicht bezahlt, weshalb Kl. um ein Mandat an Bekl. bittet, das Geld binnen 6 Wochen bei Strafe der Vollstreckung einzuzahlen. Das Tribunal erläßt das Mandat am 29.01. Am 05.03. rechtfertigt sich Bekl., weist Rechtmäßigkeit der Geldstrafen zurück und bittet, ihn davon zu entbinden. Das Tribunal akzeptiert am 11.03. Begründung für 1. Fall, fordert aber zur Zahlung der 12 Rtlr für 2. Fall auf. Am 20.05. fordert Kl. Vollstreckungsbescheid an Stralsunder Rat, da Bekl. noch nicht bezahlt hat und erhält dieses am 25.05. Am 30.09. berichtet der Stralsunder Rat, daß Bekl. auf Betreiben des Fiskals zwar Bezahlung versprochen, sich aber mittlerweile mit seiner Familie auf sein Landgut Harberg in Schonen zurückgezogen habe. Das Tribunal fordert Kl. am 04.10.1729 auf, die Geldstrafe auf seine Kosten beizutreiben.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1729
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Strafgelder des Bekl. in den Tribunalsprozessen Hans Jürgen von Mörder, Appellant vs. Alexander Ernst von Weltzien, Appellat in pcto investiturae auf Todenhagen vom 31.03.1724 (3 Rtlr) sowie Anton von Langen, Appellant vs. Vormünder der Erben des Philipp Christian von Kahlden in pcto debiti ex jure cessionis vom 20.10.1727 (12 Rtlr); von Notar Christian Bernhard Prummenthal ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 17.02.1729
Beklagter: Gustav Adolph Curtius oder Kurtz, Referendar zu Stralsund
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P)
Fallbeschreibung: Bekl. ist vom Tribunal zu 15 Rtlr Strafe in zwei Fällen vor dem Tribunal verurteilt worden, hat dieses Geld aber noch nicht bezahlt, weshalb Kl. um ein Mandat an Bekl. bittet, das Geld binnen 6 Wochen bei Strafe der Vollstreckung einzuzahlen. Das Tribunal erläßt das Mandat am 29.01. Am 05.03. rechtfertigt sich Bekl., weist Rechtmäßigkeit der Geldstrafen zurück und bittet, ihn davon zu entbinden. Das Tribunal akzeptiert am 11.03. Begründung für 1. Fall, fordert aber zur Zahlung der 12 Rtlr für 2. Fall auf. Am 20.05. fordert Kl. Vollstreckungsbescheid an Stralsunder Rat, da Bekl. noch nicht bezahlt hat und erhält dieses am 25.05. Am 30.09. berichtet der Stralsunder Rat, daß Bekl. auf Betreiben des Fiskals zwar Bezahlung versprochen, sich aber mittlerweile mit seiner Familie auf sein Landgut Harberg in Schonen zurückgezogen habe. Das Tribunal fordert Kl. am 04.10.1729 auf, die Geldstrafe auf seine Kosten beizutreiben.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1729
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Strafgelder des Bekl. in den Tribunalsprozessen Hans Jürgen von Mörder, Appellant vs. Alexander Ernst von Weltzien, Appellat in pcto investiturae auf Todenhagen vom 31.03.1724 (3 Rtlr) sowie Anton von Langen, Appellant vs. Vormünder der Erben des Philipp Christian von Kahlden in pcto debiti ex jure cessionis vom 20.10.1727 (12 Rtlr); von Notar Christian Bernhard Prummenthal ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 17.02.1729
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ