Übereinkunft der Kurfürsten zu Mainz, Trier und Pfalz und des Landgrafen Wilhelm von Hessen sich einander zur Aufrechthaltung jenes Vertrages nötigenfalls mit einer bestimmten Anzahl Gewaffneter Hilfe zu leisten. d. Caub, Montag nach Ulrichstag.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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