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Verhinderung der Ausfuhr von Kriegsmaterial aus dem
Schutzgebiet Togo nach Dahomey während der Dauer der
französischen Blockade (Verordnung des Kaiserlichen Kommissars
für Togo betr. das Verbot der Ausfuhr von Waffen nach Dahomey
vom 11. Apr. 1890)
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Verhinderung der Ausfuhr von Kriegsmaterial aus dem
Schutzgebiet Togo nach Dahomey während der Dauer der
französischen Blockade (Verordnung des Kaiserlichen Kommissars
für Togo betr. das Verbot der Ausfuhr von Waffen nach Dahomey
vom 11. Apr. 1890)
Verhinderung der Ausfuhr von Kriegsmaterial aus dem Schutzgebiet Togo nach Dahomey während der Dauer der französischen Blockade (Verordnung des Kaiserlichen Kommissars für Togo betr. das Verbot der Ausfuhr von Waffen nach Dahomey vom 11. Apr. 1890)
Bundesarchiv, BArch R 150/243
FA 1/243
BArch R 150 Deutsche Kolonialverwaltung in Togo
Deutsche Kolonialverwaltung in Togo >> R 150 Verwaltung des deutschen Schutzgebietes Togo >> KAISERLICHES GOUVERNEMENT VON TOGO (FA 1) >> VERHALTUNG UND ENTWICKLUNG >> Grenzen des Schutzgebietes mit den benachbarten französischen und englischen Besitzungen sowie Beziehungen zum afrikanischen Ausland und Verhältnisse in anderen deutschen Schutzgebieten >> Beziehungen zum afrikanischen Ausland - Dahomey