Promotoriales Auseinandersetzung um Teilung eines Erbes
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(1) 0953
Wismar G 15 (W G 1 n. 15)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
(1671-1675) 15.03.1675-16.08.1675
Kläger: (2) Daniel Höpffner und Marcus Sache als Vormünder der Kinder zweiter Ehe der Margaretha Grebbin
Beklagter: Daniel Lesches Witwe und andere Kinder aus erster Ehe der Margaretha Grebbin
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. bitten um ein Fürschreiben an den Wismarer Rat wegen Teilung des Erbes ihrer Mutter, die vor Ratsgericht anhängig ist, von Bekl. aber verzögert wird. Kl. haben bei Rat eine Kommission erbeten, die Teilung vornehmen soll und bitten um Schreiben an den Rat, es nicht erneut zu einem weitläufigen Prozeß kommen zu lassen. Das Tribunal erläßt das Schreiben am 16.03. Am 11.05. bitten Kl. um erneutes Promotorial, da der Prozeß vor dem Ratsgericht noch keine Ergebnisse gebracht hat und erhalten es am selben Tag. Am 20.05. erstattet Ratsgericht Bericht über Prozeßverlauf, am 22.05. verbietet das Tribunal Kl. sich noch einmal zur ungebür" über Ratsgericht zu beschweren. Am 29.07. erbitten Kl. erneutes Fürschreiben an Rat, das ihnen am 04.08. aber versagt wird. Am 16.08.1675 erbitten Kl. erneut Fürschreiben an den Rat wegen Einsetzung einer Kommission zur Teilung des Erbes und erhalten diese am selben Tag. Auf dem Urteil findet sich der Vermerk, daß das Mandat nicht ausgefertigt wurde, da der Rat von sich aus eine Kommission eingesetzt hat.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1675
Prozessbeilagen: (7) Tribunalsurteile vom 08.05.1671, 06.07.1674 und 18.01.1675; Suppliken der Kl. an Rat vom 25.01., 08.03., 28.06. und 16.07.1675; Ratsgerichtsurteile vom 27.01., 10.03. und 07.06.1675; Supplik der Bekl. vom 20.02.1675; von Tribunalstrabant Henning Wendt ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 20.03.1675; von Notar Gottfried Reichardt ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 09.08.1675 sowie Gesprächsnotiz des Notars mit Syndikus und Bürgermeister Caspar Schwartzkopf vom 12.08.1675
Beklagter: Daniel Lesches Witwe und andere Kinder aus erster Ehe der Margaretha Grebbin
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. bitten um ein Fürschreiben an den Wismarer Rat wegen Teilung des Erbes ihrer Mutter, die vor Ratsgericht anhängig ist, von Bekl. aber verzögert wird. Kl. haben bei Rat eine Kommission erbeten, die Teilung vornehmen soll und bitten um Schreiben an den Rat, es nicht erneut zu einem weitläufigen Prozeß kommen zu lassen. Das Tribunal erläßt das Schreiben am 16.03. Am 11.05. bitten Kl. um erneutes Promotorial, da der Prozeß vor dem Ratsgericht noch keine Ergebnisse gebracht hat und erhalten es am selben Tag. Am 20.05. erstattet Ratsgericht Bericht über Prozeßverlauf, am 22.05. verbietet das Tribunal Kl. sich noch einmal zur ungebür" über Ratsgericht zu beschweren. Am 29.07. erbitten Kl. erneutes Fürschreiben an Rat, das ihnen am 04.08. aber versagt wird. Am 16.08.1675 erbitten Kl. erneut Fürschreiben an den Rat wegen Einsetzung einer Kommission zur Teilung des Erbes und erhalten diese am selben Tag. Auf dem Urteil findet sich der Vermerk, daß das Mandat nicht ausgefertigt wurde, da der Rat von sich aus eine Kommission eingesetzt hat.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1675
Prozessbeilagen: (7) Tribunalsurteile vom 08.05.1671, 06.07.1674 und 18.01.1675; Suppliken der Kl. an Rat vom 25.01., 08.03., 28.06. und 16.07.1675; Ratsgerichtsurteile vom 27.01., 10.03. und 07.06.1675; Supplik der Bekl. vom 20.02.1675; von Tribunalstrabant Henning Wendt ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 20.03.1675; von Notar Gottfried Reichardt ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 09.08.1675 sowie Gesprächsnotiz des Notars mit Syndikus und Bürgermeister Caspar Schwartzkopf vom 12.08.1675
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ