Ulrich von Leonrod, Propst zu Ilmünster, bestätigt als Kollektor der apostolischen Kammer, von Abt Ch(unrad) zu Chastel 25 fl als päpstlichen Zins erhalten zu haben. Bischof Philipp von Cavaillon(1) (Cavalicensis) hatte seinerzeit als päpstlicher Legat diese Summe wegen einer Zahlungsverweigerung festgesetzt.