Herzog Johann von Kleve, Graf von der Mark, bekundet: + Johann Spycker, sein Schlüter zu Winnenthal (Wonnendaell), hatte ihm mitgeteilt, dass er, Johann, mit Delian Hothmans, Bürgerin zu Xanten, einen Vertrag geschlossen hat, dass man ihr und ihren Erben jährlich am Martinstag [11. November] 1½ Malter Gerste Xantener Maßes von 2 Mudsaat Landes vor dem Klever Tor der Stadt Xanten, wo die neue herzogliche Windmühle jüngst erbaut worden ist, von des Herzogs wegen zahlen soll. Dieses Land hatte sie dem Schlüter zugunsten des Herzogs für die genannte Pacht übertragen. Diese Pacht sollte der Müller neben der Mühlenpacht zahlen und dafür dieses Land hinter der Mühlenstatt nutzen. Delian hat einen schriftlichen Pachtvertrag begehrt. Er hat ihr also die vorliegende Urkunde geben lassen. Wenn der Müller ihr die Pacht nicht zahlt, soll sie zwar zuerst den Müller mahnen und pfänden lassen, doch soll der Schlüter ihr schließlich die Pacht bezahlen, was er diesem hiermit befiehlt. - Siegelankündigung. ... gegheven ... 1479 up den frydach neist nae sent Gertruiden dach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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