Bei Gelegenheit der Zulassung des Kanonikers Johann Pollart zur Feier seines Jubiläums beschließt das Kapitel U. L. F. zu Aachen, daß inskünftig alle präbendierten Kanoniker, welche das fünfzigste Jahr nach ihrer Aufnahme zu einem Kanonikat erreicht, nach dessen Ablauf ihr Jubiläum nach Belieben feiern können. Acta fuerunt hec in sacristia predicte ecclesie, anno a nativitatis domini Millesimo quingentesimo XIII, martis vicesima Septembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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