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Kaiserlicher Befehl an Graf Max Carl von Löwenstein-Wertheim, daß er an Lepold Schmerling von den in Bayern oder im Reich vorkommenden Extramitteln 4000 Gulden als ein Douceur ausfolgen lassen solle, nebst des Schmerlings Quittung hierüber
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Kaiserlicher Befehl an Graf Max Carl von Löwenstein-Wertheim, daß er an Lepold Schmerling von den in Bayern oder im Reich vorkommenden Extramitteln 4000 Gulden als ein Douceur ausfolgen lassen solle, nebst des Schmerlings Quittung hierüber