Revers der Eheleute Sifrid Gnyppe gegen Eberhard von Eppstein-Königstein für die laut Transsumpt vom gleichen Datum erteilte Erlaubnis, den Anteil des Jetzenhenn Bürgers zu Cronberg und Eidams des + Heinrich Clemm von Groenstein an der Rente zu Kriftel (siehe 1474 Dezember 3) unter Zustimmung des Eberhard von Groenstein an sich zu bringen, vorbehaltlich der Wiederlösung.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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