Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen. Dort können Sie Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern.
Kreisausschuss Soest (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Kreisarchiv Soest (Archivtektonik) >> Archivgut des Kreises Soest und seiner Vorläufer >> Altkreis Soest
Kurzbeschreibung: Akten der Kreisausschuss-Verwaltung Soest.Akten zu Ämtern und Gemeinden im Kreis Soest, Personalakten der Kommunal-Beamten und Angestellten, Finanzwesen des Kreises, Bau- und Siedlungswesen, Wasserversorgung, Wasserwerke, Wohlfahrt, Landwirtschaft, Wasserrecht, Kreisjägermeister, Gast- und Schankwirtschaften, Verkehr, Schulwesen, Heimatpflege, Ordnungsangelegenheiten.
Vorwort: Der Bestand "Kreisausschuss Soest" ist der älteste Bestand des Altkreises Soest im Kreisarchiv. Der Registraturbildner Kreisausschuss entstand nach der Kreisordnung für Westfalen 1886. Seit der Gründung der Kreise, im Regierungsbezirk Arnsberg 1817, war der Kreis ausschließlich eine Verwaltungseinrichtung zur Erfüllung staatlicher Aufgaben. Daran änderte auch die Kreisordnung von 1827 mit ersten Ansätzen zur Selbstverwaltung wenig, denn der Kreis durfte nunmehr nur Kommunalangelegenheiten wahrnehmen, die nicht bisher von den Gemeinden erfüllt wurden. Zudem fehlten den Kreisen die finanziellen Mittel. Erst mit der Kreisordnung von 1886 bekamen die Kreise das Recht zur Selbstverwaltung. Sie wuchsen von "zweitklassigen Chausseebauverbänden" zu kommunalen Gebietskörperschaften mit umfangreichen Zuständigkeiten. Aus dieser Aufgabenstellung heraus leitet sich auch die Bedeutung des Bestandes für die Geschichte des Kreises Soest ab.
Der Bestand "Kreisausschuss Soest" umfasst insgesamt 707 Akten, vorwiegend aus der Zeit von 1885 bis 1945, 17 Akten beginnen vor 1885, 3 bereits im 18. Jahrhundert. Bei diesem Bestand belassen wurde auch einige wenige Akten mit Nachlaufzeiten von ca. 1945 bis 1968, deren eindeutiger Schwerpunkt in der Zeit vor 1945 lag. Die Akten, die nach 1945 weitergeführt wurden, wurden in den Bestand "Altkreis Soest" eingegliedert. Die frühen Akten bis etwa zur Büroreform um 1930 sind fadengeheftet.
Die Akten enthalten unter anderem Vorgänge zur Verwaltung der Kreisangelegenheiten und zum Finanzwesen des Kreises Soest, Personalakten der kommunalen Kreisbediensteten, Unterlagen zu Landräten und Stellvertretern, Vorgänge zu Bau- und Siedlungsangelegenheiten, Kreisstraßen, Wasserversorgung, Landwirtschaft, Jagd, Handel und Gewerbe sowie Schulwesen und Heimatpflege.
Geschichte und Aufgaben des Registraturbildners: 1886 wurde die Kreisordnung für Westfalen erlassen, sie trat am 1. April 1887 in Kraft. Der Kreistag wurde damit zu einer Versammlung von politischen Vertretern der Kreisbevölkerung, da er durch die drei Wahlverbände der ländlichen Grundbesitzer, der Amtsverbände und der kreisangehörigen Städte gewählt wurde. Bereits mit dem Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 konnte durch die Wahlverbände der größeren Grundbesitzer, der Amtsverbände und der Städte ein aus 6 Personen bestehender Kreisausschuss gewählt werden. Fortan unterschied man strikt zwischen der Kommunalverwaltung einerseits und den staatlichen Befugnissen des Landratsamtes andererseits. Diese Trennung wurde auch bei der Bestandsabgrenzung des Bestandes der Kreisausschussverwaltung zum Bestand des Landratsamtes Soest eingehalten.
Im Kreis Soest wählten die Kreistagsmitglieder den Kreisausschuss, der unter Vorsitz des Landrates tagte. Zu den Aufgaben des Kreisausschusses gehörte es, die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten und auszuführen, die Kreisangelegenheiten nach Maßgabe der Gesetze und Beschlüsse des Kreistags zu verwalten, die Beamten des Kreises zu ernennen und deren Geschäftsführung zu leiten und zu beaufsichtigen. Überdies wurde der Kreisausschuss als Verwaltungsgericht erster Instanz bestellt. Die Kreisordnung von 1887 ist bis 1945 grundlegend für das preußische Kreisrecht geblieben. Im Zuge der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurden mit Gesetz vom 17. Juli 1933 die Befugnisse der Kreistage den Kreisausschüssen übertragen. Die Kreistage blieben nominell zwar bestehen, waren aber politisch bedeutungslos. Die Kompetenzen des Kreisausschusses wurden 1939 auf den Landrat übertragen, dem als Staatsbeamter nunmehr die alleinige Entscheidungsbefugnis bis zum Zusammenbruch 1945 oblag. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde die Verwaltung in den drei westlichen Besatzungszonen reorganisiert.
Bearbeitung des Bestandes: Der Bestand wurde nach früheren Teilverzeichnungen auf Karteikarten in den Jahren 2001 bis 2007 von Archivarin Iris Zwitzers neu verzeichnet und in das EDV-Programm Augias Archiv eingegeben. Einige Akten, unter anderem Jagdangelegenheiten und Schankerlaubnisse, wurden von Ann Christin Karolczak, Auszubildende für den Beruf Fachangestellte für Medien und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv verzeichnet. Die Indexnachbearbeitung und Findbucherstellung erfolgte zusammen mit Kreisarchivarin Beatrix Pusch im August/September 2007. In den Jahren 2008-2011 sind noch 70 Akten zum Bestand hinzugekommen, insbesondere aus dem Bereich Finanzwesen. Diese Akten wurden bewertet, verzeichnet, klassifiziert und indiziert. Daher erfolgte eine Aktualisierung des Findbuches Ende 2012.
Bei der Neuverzeichnung wurde der Aktentitel von den vorgefundenen Karteikarten übernommen, gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt. Bei bisher unverzeichneten Akten wurde der Aktentitel vom Aktendeckel übernommen oder ganz neu gebildet, wenn kein Titel vorgegeben war.
Die von Kreisoberamtsrat Heribert Lücking, zuständig für das Kreisarchiv bis zur hauptamtlichen Besetzung 1978, vorläufig auf Karteikarten verzeichneten Akten wurden, soweit sie zu diesem Bestand gehörten, ebenfalls in den Bestand integriert. Um diese bereits zitierten Akten ermitteln zu können, wurde als Registratursignatur die von Lücking verwendete Signatur (Altkreis Soest) mit dem Zusatz "Lücking" eingetragen. Es handelt sich um die Akten mit den Signaturen Kreisausschuss Soest Nr. 236 - 241 und 243 - 295.
In den Bestand eingegliedert wurden 173 Akten aus der Provenienz des Kreisjägermeisters des Kreises Soest. Die Kreisjägermeister waren Verwaltungsbehörden und führten ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie entschieden unter anderem über die Bildung der Jagdbezirke, die Art ihrer Verpachtung bzw. den Inhalt der Pachtverträge, über die Vorprüfung der Jahresjagdscheinanträge sowie über den Abschuss des Schalenwildes. Bei der Verzeichnung wurde innerhalb des Bestandes diese Provenienz vermerkt.
Aufgrund der Bedeutung des Bestandes wurde mit Ausnahme von Einzelfallakten der Hausszinssteuer nicht mehr kassiert. Das vorhandene Aktenverzeichnis aus dem Jahr 1940 listet insgesamt 608 Akten auf, darunter aber nicht die Akten aus der Provenienz Kreisjägermeister und die Verwaltungssstreitverfahren (ca. 70 Akten). Verluste sind insbesondere in den Bereichen der Akten über die Städte und Ämter im Kreis (Verwaltung, Haushalt, Beamte), beim Standesamtswesen (hier ist von 15 aufgelisteten Akten nur noch eine vorhanden), beim Spar- und Kreditwesen (hier fehlen alle ehemals 27 Akten) und bei den Akten zur Verwaltungsschule (hier fehlen bis auf eine alle anderen 20 Akten) zu verzeichnen.
Als Grundlage für die Klassifikation wurde der vorliegende Aktenplan des Kreises Soest von 1940 benutzt. Da nur wenige Akten ein Aktenzeichen haben, war die Ordnung des Bestandes nach Aktenzeichen nicht möglich. Der Aktenplan 1940 weist detailliert als Aktenverzeichnis nahezu alle Akten auf, so dass die dortige Gliederung als Grundlage der Klassifikation für diesen Bestand gut übernommen werden konnte.
In zwei Punkten weicht die Klassifikation vom Aktenplan ab: Die Aufgabenhauptgruppe des Aktenplans "5 Spar- und Kreditwesen", zu dem keine Akten mehr vorhanden waren, wurde neu belegt mit den vorgefundenen Akten zu "Wohlfahrt, Fürsorge und Gesundheitswesen", die Aufgabenhauptgruppe des Aktenplans "9 Verwaltungsschule" wurde aufgelöst und neu belegt mit den vorgefunden Akten zu "Ordnungsangelegenheiten".
Die Akten wurden nach dieser so entstandenen Klassifikation klassifiziert. Die nicht fadengehefteten Akten wurden umgebettet und im Magazin mit den übrigen Akten des Kreisausschusses eingelagert. Aufgrund verschiedener Umgruppierungen weist der Bestand folgende freie Nummern auf: 90 und 106.
Bisher wurden folgende Akten des Bestandes restauriert: 4, 9, 59-62, 71, 87, 92, 112, 132 und 632. Entsäuert wurden 454 nicht fadengeheftete Akten des Bestandes, eine Entsäuerung der neu hinzugekommenen Akten ist geplant.
Nach Abschluss der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten sowie der technischen Bearbeitung wurde der Bestand indiziert. Gebildet wurde ein Namensindex, ein Ortsindex und ein Sachindex. Dieser verweist auf die Indexnummer beim Datensatz.
Benutzung: Der Bestand steht für die Benutzung offen. Einige Personalakten aus diesem Bestand unterliegen allerdings noch personenbezogenen Schutzfristen gem. § 7 Abs. 1 Archivgesetz NRW. Zur Bestellung der Archivalien im Lesesaal und als Zitierweise bei Veröffentlichungen ist die Signatur (Bestandskürzel und Nummer, z.B. KA SO 1) anzugeben.
Hinweise auf parallele und ergänzende Bestände:
Wie bereits ausgeführt, läuft der Bestand des Landratsamtes Soest für die Zeit von 1886 bis 1945 parallel. Trotz des vorgefundenen Aktenverzeichnisses von 1940 war eine eindeutige Zuordnung nicht immer möglich. Der Bestand "Landratsamt Soest A" aus der Zeit von 1817 bis ca. 1935 befindet sich im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen, das Kreisarchiv Soest verfügt über Mikrofiche-Kopien. Der Bestand "Landratsamt Soest B", der allerdings nur 155 Akten aus der Zeit von 1930 bis 1945 umfasst, befindet sich als Depositum des Landesarchivs NRW Abteilung Westfalen im Kreisarchiv Soest.
Zudem ist der der Bestand des Altkreises Soest 1945 - 1974 zu beachten, in den die wenigen Akten, die weitergeführt wurden, eingegliedert wurden. Diese Akten sind EDV-verzeichnet.
Literatur:
Weller, Hans: Die Selbstverwaltung im Kreis Soest. 1817 - 1974. Ein Beitrag zur Geschichte der übergemeindlichen Selbstverwaltung. 2. Aufl. Paderborn, 1988. (Studien und Quellen zur westfälischen Geschichte ; 25).
Das preußische Jagdgesetz vom 18. Januar 1934 nebst allen einschlägigen Reichs- und Landesgesetzen, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen usw. Hrsg. von G. Mitzschke. Berlin, 1934.