Streitigkeiten zwischen münsterschen (vechtaischen) und hannoverschen (insbesondere diepholzischen) Beamten wegen des beiderseits prätendierten Jagddrechts resp. der Jagdgrenzen im Kirchspiel Goldenstedt zwischen den Jahren 1750 bis 1788
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NLA OL, Best. 110, Nr. 238
Organisations- und Aktenzeichen: IV A 5
NLA OL, Best. 110 Behörden des Niederstifts Münster
Behörden des Niederstifts Münster >> 1 Münsterische Abteilung, Status 1870 >> 1.1 Verhandlungen mit benachbarten Regierungen >> 1.1.4 Verhandlungen, insbesondere Streitigkeiten mit benachbarten Regierungen über die Jagdgerechtsame in den Ämtern Vechta und Cloppenburg (1561-1794)
1750 - 1788
Enthält: u.a. Schreiben des vechtaischen Rentmeisters Driver an die münstersche Regierung wegen der Jagdgerichtigkeit im Kirchspiel Goldenstedt und den mit hannoverschen Jägern auftretende Grenzdifferenzen vom 21.01.1750 (Bl. 2 r f.); Schreiben des vechtaischen Rentmeisters Driver an die münstersche Regierung wegen der Jagdgerichtigkeit im Kirchspiel Goldenstedt im Hinblick auf die Bauerschaft Ellenstette vom 20.10.1765 (Bl. 13 r f.); Schreiben der hannoverschen Regierung an die münstersche Regierung wegen der Grenzverletungen durch die Abhaltung einer großen Jagd im Kirchspiel Goldenstedt vom 07.04.1768 (Bl. 26 r f.); undatierter Protokollauszug einer Zeugenbefragung über vorgenommene Jagdtätigkeiten eines Eingesessenen vor dem desenburger Gericht (Bl. 33 r f.); Schreiben des goldenstedter Jägermeisters wegen der Jagdgerechtigkeit mit Beilage (Bericht des goldenstädter Amtsjägers) vom 28.03.1774 (Bl. 36 r ff.)
Enthält: gesiegelter Protokollauszug aus dem desenburger Gericht über die des durch münstersche Beamte konfiszierte Flinte des Amtsjägers Almkens vom 04.11.1775 (Bl. 44 r ff.); Schreiben eines münsterschen Beamten an die münstersche Regierung wegen der Vorladung des ehrenburgischen Försters im Kirchspiel Goldenstedt(?) mit Beilagen (u.a. Bericht des Oberförsters Holtzemann über die Differenzen mit dem Vechtaischen Rentmeister Driver) vom 13.04.1776 (Bl. 55 r ff.); Schreiben eines münstersche nBeamten an die münstersche Regierung wegen der Jagddifferenzen im Kirchspiel Goldenstedt mit zahlreichen Beilagen (u.a. zahlreiche Schreiben eines Beamten aus Bassum über die Befugnisse eines Jägers innerhalb seines Reviers im Hinblick auf Grenzverletzungen) vom 26.04.1776 (Bl. 60 r ff.); undatierter Bericht des vechtaischen Rentmeisters Driver über die im Amt erstellten Berichte über Grenzverletzungen durch Jäger im Kirchspiel Goldenstedt (Bl. 82 r ff.); von Rentmeister Driver beglaubigtes Schreiben eines twistringer Beamten über stattgefundene Grenzverletzungen vom 23.05.1776 (Bl. 93 r ff.); Kartenskizze mit Einzeichnung der von der Grenzverletzung betroffenen Gebiete (Bl. 99); farbige Karte mit genauer Einzeichnung der Siedlungen und Grenzen sowie den betroffenen Grenzverletzungen durch Jäger von 1711 (Bl. 100); Schreiben des vechtaischen Rentmeisters Driver an die münstersche Regierung wegen der Jagdgrenzen am Amt Diepholz mit Beilagen (u.a. Berichte über Grenzverletzungen) vom 01.05.1781 (Bl. 107 r ff.); vom Notar Brockmann beglaubigte und undatierte Abschrift über die münsterschen Jagdrechte im Kirchspiel Goldenstedt (Bl. 120 r f.)
Enthält: gesiegelter Protokollauszug aus dem desenburger Gericht über die des durch münstersche Beamte konfiszierte Flinte des Amtsjägers Almkens vom 04.11.1775 (Bl. 44 r ff.); Schreiben eines münsterschen Beamten an die münstersche Regierung wegen der Vorladung des ehrenburgischen Försters im Kirchspiel Goldenstedt(?) mit Beilagen (u.a. Bericht des Oberförsters Holtzemann über die Differenzen mit dem Vechtaischen Rentmeister Driver) vom 13.04.1776 (Bl. 55 r ff.); Schreiben eines münstersche nBeamten an die münstersche Regierung wegen der Jagddifferenzen im Kirchspiel Goldenstedt mit zahlreichen Beilagen (u.a. zahlreiche Schreiben eines Beamten aus Bassum über die Befugnisse eines Jägers innerhalb seines Reviers im Hinblick auf Grenzverletzungen) vom 26.04.1776 (Bl. 60 r ff.); undatierter Bericht des vechtaischen Rentmeisters Driver über die im Amt erstellten Berichte über Grenzverletzungen durch Jäger im Kirchspiel Goldenstedt (Bl. 82 r ff.); von Rentmeister Driver beglaubigtes Schreiben eines twistringer Beamten über stattgefundene Grenzverletzungen vom 23.05.1776 (Bl. 93 r ff.); Kartenskizze mit Einzeichnung der von der Grenzverletzung betroffenen Gebiete (Bl. 99); farbige Karte mit genauer Einzeichnung der Siedlungen und Grenzen sowie den betroffenen Grenzverletzungen durch Jäger von 1711 (Bl. 100); Schreiben des vechtaischen Rentmeisters Driver an die münstersche Regierung wegen der Jagdgrenzen am Amt Diepholz mit Beilagen (u.a. Berichte über Grenzverletzungen) vom 01.05.1781 (Bl. 107 r ff.); vom Notar Brockmann beglaubigte und undatierte Abschrift über die münsterschen Jagdrechte im Kirchspiel Goldenstedt (Bl. 120 r f.)
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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16.06.2025, 11:08 MESZ
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