Werden.-Wilhelm Ferdinand Freiherr von Galen, Herr zu Dinklage, Assen, Bispinck, Romberg etc., münsterischer Erbkammerherr, bekundet, dass Abt Anselm nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt ihn mit den Lehngütern Linnkamp im Kirchspiel Walstedde, Bauerschaft Ameke, und Hohenfeld im Kirchspiel Werne sowie mit Gahlens-Hove, jetzt Metz- oder Meihove genannt, zu Herbern zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Anton Gottfried Funcke, Richters, und Georg Heinrich Vorrath, Sekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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