Vor Johan uppen Dyck und Lambert van Orsoy, Schöffen zu Wesel, verkauft Nese, Witwe Bernts van der Heiden gen. die Rynsche, und ihr Sohn Ghisebert an Arnd Wevel und dessen Frau Drude ihr Haus zu Wesel auf der Sandstraße zwischen den Häusern des Johan Slaetmekers und Godert Kistemakers, rückwärts an die Stadtmauer stoßend, vorbehaltlich an Weiterzahlung eines Jahrzinses von 2 alten Schilden und 3 Schillingen an Neses Kinder, nämlich an Otte und Derich, die z. Zt. außer Landes sind, und an Bernd, Griete und Lutgard, die noch unmündig sind.
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Vor Johan uppen Dyck und Lambert van Orsoy, Schöffen zu Wesel, verkauft Nese, Witwe Bernts van der Heiden gen. die Rynsche, und ihr Sohn Ghisebert an Arnd Wevel und dessen Frau Drude ihr Haus zu Wesel auf der Sandstraße zwischen den Häusern des Johan Slaetmekers und Godert Kistemakers, rückwärts an die Stadtmauer stoßend, vorbehaltlich an Weiterzahlung eines Jahrzinses von 2 alten Schilden und 3 Schillingen an Neses Kinder, nämlich an Otte und Derich, die z. Zt. außer Landes sind, und an Bernd, Griete und Lutgard, die noch unmündig sind.
1435
U 227u Haus Wohnung - Urkunden
Haus Wohnung - Urkunden
1.8.1435
Pergament
Überlieferungsart: Original
Vermerke: Daran 3 Transfixe. 1434 Juni 15, 1434 August 24 und 1444 März 19.
Vermerke: Daran 3 Transfixe. 1434 Juni 15, 1434 August 24 und 1444 März 19.
Urkunde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:13 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 4. Nichtstaatliches Schriftgut / Archivische Sammlungen (Tektonik)
- 4.3. Gewerbebetriebe, Adlige Häuser, Familien, Höfe (U) (Tektonik)
- 4.3.2. Adelige Häuser, Familien, Höfe (Tektonik)
- Haus Wohnung / Urkunden (Bestand)
- Vor Johan uppen Dyck und Lambert van Orsoy, Schöffen zu Wesel, verkauft Nese, Witwe Bernts van der Heiden gen. die Rynsche, und ihr Sohn Ghisebert an Arnd Wevel und dessen Frau Drude ihr Haus zu Wesel auf der Sandstraße zwischen den Häusern des Johan Slaetmekers und Godert Kistemakers, rückwärts an die Stadtmauer stoßend, vorbehaltlich an Weiterzahlung eines Jahrzinses von 2 alten Schilden und 3 Schillingen an Neses Kinder, nämlich an Otte und Derich, die z. Zt. außer Landes sind, und an Bernd, Griete und Lutgard, die noch unmündig sind. (Archivale)