3 Kopien des Testamentes des Henrico Wolff aus Billerbeck, Lizentiat der Theologie in Köln und Inhaber des Kanonikats Beatae Maria Virginis im Gymnasium Laurentianum für das Gymnasium Laurentianum. Die ersten Inhaber der Fundation sollen sein Tischgenosse Henricus Wolff und dessen Kinder, sofern sie studiert haben, - ausgenommen, einer aus seiner Familie habe einen legitimen Erben, der der Stelle würdig sei. Würde die Familie aussterben, kommen auch andere Personen aus dem Kirchspiel oder der Stadt Billerbeck, sofern sie würdig sind, in Frage. Der Alumnus erhält die Renten vom ersten Tag seiner Einschreibung bis zum Abschluss des Magisters. Es folgen weitere Bestimmungen, u.a. dass das Recht zur Nominierung und Präsentierung des Alumnen für die Fundation der Pfarrer zu Billerbeck, zusammen mit drei Verwandten des Stifters, der Bauer Wolff, der Bauer Leverdinck aus Billerbeck auf der Berlage und Schulte Holthausen zu Holthausen, haben soll. Zudem soll auch der Regens des Gymnasiums Laurentianum zehn Taler bekommen sowie auch die Konvente der Minoriten, Kapuziner, Observanten, Karmeliter, unbeschuhte Karmeliter und Prädikanten. Auch Zuwendungen an Arme aus dem Kirchspiel Berlage sollten gemacht werden.